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Immobilien Suhr
Ihr Mietshausmakler

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AGB

SUHR GRUPPE – Immobilien Suhr e.K. 

VORBEMERKUNG

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 


§ 1 VERTRAULICHKEIT

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Immobilien Suhr e.K. an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet -/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe. 


§ 2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. 


Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Immobilien Suhr e. K., einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Immobilien Suhr e. K., einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt. 


Immobilien Suhr e. K. haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Immobilien Suhr e. K. haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 


Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Immobilien Suhr e. K. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS / PROVISION

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet- /Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Immobilien Suhr e. K. zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers, richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.


§ 4 DOPPELTÄTIGKEIT

Immobilien Suhr e. K. ist bei dem Nachweis oder der Vermittlung eines Kaufvertrages über Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäuser für beide Seiten provisionspflichtig tätig und schließt einen Maklervertrag mit gleicher Provisionshöhe mit dem Verkäufer und dem Käufer ab. In den anderen Fällen ist Immobilien Suhr e. K. berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.


§ 5 ABSCHLUSS DES IMMOBILIENVERTRAGES 

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Immobilien Suhr e. K. rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist. Im übrigen hat Immobilien Suhr e. K. einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen ein Vertrag über die Immobilie abgeschlossen worden ist, um die eigenen Vergütungsansprüche prüfen zu können.  


§ 6 FOLGEGESCHÄFT 

Ein Provisionsanspruch von Immobilien Suhr e. K. besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.


§ 7 GERICHTSSTAND 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Verträgen mit gewerblichen Kunden Berlin. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. 


§ 8 HINWEIS 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO 


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Stand: 2021 


SUHR GRUPPE - Immobilien Suhr e. K. 

Neue Schönholzer Str. 1, 13187 Berlin 

HRA 52784 B Amtsgericht Charlottenburg 

Geschäftsinhaber: Lars Suhr